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Richtig aus dem Fitnessstudio austreten

Für viele viele Leser von Sport-Attack ist das Training im Fitnessstudio ein fast unverzichtbarer Teil ihres Lifestyles. Doch was ist, wenn es Ihnen in Ihrem Studio nicht mehr gefällt? Sie möchten in ein anderes Studio wechseln oder von nun an zuhause zu trainieren. Es gibt viele Gründe, warum Ihnen ihr bisheriges Studio nicht mehr gefallen kann. Sport-Attack hilft mit einigen Tipps, damit Sie schnell und einfach Ihren Vertrag los werden.

Kündigungsfrist

Eine wichtige Grundlage vorab: Lesen Sie sich ihren Vertrag genau durch und informieren Sie sich über die Kündigungsfrist und über eine automatische Verlängerung bei unterlassenem Widerspruch. Obwohl eine automatischer Vertragsverlängerung üblich ist, gibt es immer wieder Mitglieder, die davon ausgehen, dass ihr Vertrag nach der Laufzeit automatisch endet.

Die Kündigungsfrist darf übrigens nicht länger als drei Monate sein. Ist sie im Vertrag länger angegeben, ist dieser Passus ungültig. Achtung: Der restliche Vertrag behält trotzdem seine Gültigkeit.

Grundsätzliches zu automatischen Verlängerungen: 

Haben Sie einen 12- oder 24-Monatsvertrag kann sich der Vertrag um maximal 12 Monate verlängern – mehr ist nicht zulässig. Ein 6-Monatsvertrag kann sich nur um 6 Monate verlängern. Es gelten dann wiederum die gleichen Kündigungsfristen.

Kündigung bei Umzug

Bei einem Umzug in eine andere Stadt haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses darf Ihnen auch nicht im Vertrag genommen werden. Das gilt aber nur, wenn Sie weit genug weg ziehen und das Studio keine Kette mit einer Filiale in der neuen Stadt ist. Zur Entfernung gibt es unterschiedliche Urteile. Hier kommt es auf die Infrastruktur und die Zumutbarkeit an. Mehr als 20 km müssen es aber meist sein. Viele Betreiber – gerade die kleinerer Studios – zeigen sich aber des guten Rufes wegen kulant bei solchen Angelegenheiten.

Das gilt nicht mehr. Laut aktuellen Urteilen, sind Sie als Vertragspartner dafür verantwortlich, so weit voraus zu denken, dass Sie die geplante Vertragslaufzeit einhalten können. Ein Umzug ist also kein Grund mehr, außerordentlich zu kündigen – egal, wie weit Sie weg ziehen.

Neuer Inhaber – kann ich kündigen?

Wenn jemand sein Unternehmen – in diesem Fall das Fitnessstudio- verkauft, sind auch alle abgeschlossenen Verträge Bestandteil dieses Kaufs. Wenn sich nicht irgendetwas gravierendes ändert, z.B. aus der Kraftbude ein Wellnesstempel wird, haben Sie leider kein außerordentliches Kündigungsrecht.

Wichtig: Unterschreiben Sie nie einfach blindlings einen neuen Vertrag. Meist hat das Nachteile für Sie. Ihr alter Vertrag ist erst einmal weiterhin gültig. Das gilt für beide Seiten. Sie können darauf bestehen, dass dieser auch vom neuen Inhaber bis zum Ende der Mindestlaufzeit eingehalten wird. Eine Preiserhöhung müssen Sie nicht hinnehmen!

Fehler im Vertrag

Bei Fehlern im Vertrag gilt die sogenannte salvatorische Klausel. Es wird nur der entsprechende Passus ungültig. Auch das rechtfertigt leider keine sofortige Kündigung.

Starke Veränderung des Angebots

Wenn sich das Angebot des Fitnessstudios vollständig ändert, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Vertrag sofort zu beenden. Das gilt aber nicht für einfache Änderungen des Kursplans, es sei denn das ist speziell im Vertrag geregelt. Ersetzt der Betreiber z.B. den Kurzhantelbereich mit den 40 Kg Hanteln, die Flachbänke und Klimmzugstangen gegen hydraulische Rehageräte und bietet keine entsprechende Alternative mehr, hat sich das Angebot so weit verändert, dass eine sofortige Kündigung durchaus gerechtfertigt ist. Der Wegfall der Lieblingsbeinpresse oder des Indoor Cycling Kurses reicht allerdings meist nicht aus.

Manchmal kommt es auch vor, dass Geräte sehr schlecht gewartet werden und ständig defekt sind. Hier ist es allerdings vom Einzelfall abhängig. Erst, wenn ein angemessenes Training unmöglich wird, können Sie eine sofortige Kündigung rechtfertigen. Potentielle Gefahrenquellen, die nicht beseitigt werden, sind aber wiederum doch ein Grund für eine außerordentliche Kündigung.

Krankheit und Schwangerschaft

Mit einer Krankheit kommen Sie nur aus dem Vertrag, wenn die Genesung nicht absehbar ist. Sie haben aber auf jeden Fall das Recht, den Vertrag auszusetzen, solange Sie nicht in der Lage sind zu trainieren. Der Vertrag verlängert sich dann aber um die ausgesetzte Zeit. Nur, wenn eine Heilung nicht kurzfristig absehbar ist, können Sie außerordentlich kündigen.

So ist es auch bei Schwangeren. Das Ende der Schwangerschaft ist absehbar. Eine Schwangerschaft rechtfertigt also leider nicht zur außerordentlichen Kündigung des Fitnessstudio Vertrags, dieser kann aber durchaus recht lange ausgesetzt werden.

In beiden Fällen ist meist ein ärztliches Attest nötig.

Fazit:

Ein Vertrag mit Ihren Fitnessstudio ist genau so ein Vertrag, wie mit Ihrem Telefonanbieter oder den Stadtwerken. Das vergessen viele Sportler. Am einfachsten ist es, wenn Sie rechtzeitig ordentlich kündigen. Es gibt allerdings einige Sonderfälle. Sport-Attack hofft, dass Ihnen in Ihrem Fall weitergeholfen wurde.




Sport während der Schwangerschaft? Bauchtraining danach? Was ist erlaubt?

Eine Schwangerschaft ist eine große Herausforderung für den menschlichen Körper und bringt neben den hormonellen Veränderungen auch einige körperliche Veränderungen mit sich. Die einen mehr, die anderen weniger sichtbar. Die meisten Frauen, die vor der Schwangerschaft eine gewisse Sportlichkeit erreicht haben, wünschen sich, diesen Status so schnell wie möglich wieder zu erreichen. Doch was ist erlaubt?

Sport während der Schwangerschaft

Sport während der Schwangerschaft stellt grundsätzlich kein Problem dar. Der Puls des werdenden Menschen liegt meist sowieso bei etwa 140. Bei Belastung der Mutter steigt dieser relativ schnell auf 160 an, sinkt aber ebenso schnell wieder. Ein angepasstes Training sorgt während der Schwangerschaft schon dafür, dass der Kreislauf des Ungeborenen trainiert wird. Es gibt sogar Studien, die nachweisen, dass nicht einmal ein sehr intensives Training dem Kind schadet. Solche Fälle sollten aber in jedem Fall mit Ihrem Arzt abgeklärt werden.

Tabu sind natürlich Kontaktsportarten jeder Art und Sportarten bei denen es schnell zu Stürzen oder direkter Gewalteinwirkung auf den Bauchbereich kommen kann. Dazu gehören Kampfsport, Turnen, Fußball, Handball und Co. Auf das Training im Fitnesscenter müssen Sie aber normalerweise nicht verzichten. Bauchübungen, die aus der Bewegung ausgeführt werden, sollten Sie während der Schwangerschaft jedoch meiden. Leichte Spannungsübungen sind okay. Sobald sich aber eine Lücke in der Mitte Ihrer Bauchmuskulatur bildet, sollten Sie hier auf Nummer sicher gehen und auf die Übungen vollständig verzichten.

Nach der Schwangerschaft bzw. nach der Entbindung

Nach der Schwangerschaft sind dynamische und intensive Bauchübungen auch erst einmal tabu. Das Kind hat sich im Bauchraum Platz geschaffen und Organe und auch Muskeln mussten dafür Platz machen. Die Lücke in der Mitte des m. rectus abdominus ist meistens 4 Wochen bis 2 Monate nach der Geburt noch deutlich fühlbar. Solange diese Lücke noch vorhanden ist, sollte die Bauchmuskulatur nicht gezielt trainiert werden, da es sonst zu permanenten Fehlhaltungen kommen kann.

Beckenbodentraining ist jetzt erst einmal das Wichtigste, um die Körperstatik wieder herzustellen. Ein gezieltes Beckenbodentraining beschleunigt die Rückbildung beugt spätere muskuläre Dysbalancen vor. Nach der Schwangerschaft werden Ihnen oft spezielle Kurse mit genau diesem Ziel angeboten, die sollten Sie nutzen.

Letzen Endes ist es wichtig, dass Sie nichts überstürzen, denn damit werfen Sie sich nur unnötig noch weiter zurück und es dauert noch länger, bis Sie Ihre vorherige Sportlichkeit wieder hergestellt haben. Sorgen Sie einfach dafür, dass Sie während der Schwangerschaft schon so lange wie möglich am Ball bleiben und danach mit Verstand trainieren. Dann werden Sie Ihren alten Level schon sehr bald wieder erreichen!